Über uns
Die German Law and Liberty Society ist eine überparteiliche Gruppe von deutschen Juristen und rechtspolitisch Interessierten, die sich für die Förderung von rechtsstaatlichen Prinzipien, Gewaltenteilung und individueller Freiheit einsetzt. Dazu organisiert sie Veranstaltungen und Diskussionen, um den Meinungsaustausch über rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Themen zu fördern.
Im Rahmen der International Law and Liberty Society pflegt die German Law and Liberty Society Beziehungen zu verschiedenen Vereinigungen im Ausland und organisieren gemeinsame Veranstaltungen und Kongresse. Durch die internationalen Verbindungen können wir Einblicke in ausländische Rechtsordnungen und globale rechtliche Entwicklungen bieten. Schauen Sie gerne mal bei einer unserer Veranstaltungen vorbei. Mehr über uns erfahren Sie hier.
Jetzt unterstützen
Spenden
Unterstützen Sie uns mit einer Spende via PayPal oder Kreditkarte.
Mitglied werden
Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie uns, den freiheitlichen Diskurs zu fördern!
Unser aktuelles Programm
Veranstaltungen
Essay-Wettbewerb
Eine starke Demokratie braucht eine unabhängige Zivilgesellschaft und politisch gebildete Bürger. Genau deshalb dürfen gemeinnützige Organisationen laut Abgabenordnung auch „auf die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung Einfluss nehmen“, allerdings nur in dienendem Charakter und „in geistiger Offenheit“ (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2020, V R 14/20 Rz. 22f).
Die Diskussion um Vereine und Initiativen, die zu solchen Zwecken mit öffentlichen Geldern wie aus dem Programm „Demokratie leben!“ gefördert werden, steht derzeit in besonderem Fokus. Entsprechende Organisationen haben die Möglichkeit, öffentliche Diskurse zu beeinflussen und Narrative zu setzen. Schlagzeilen machten zuletzt z.B. der Entwurf zum Demokratiefördergesetz und eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mit 551 Fragen zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen.
Mehr Details zum Essay-Wettbewerb erhalten Sie hier.
Unsere Inspirationen

„Wir Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Knechte des Rechts und dem Gesetze Gehorsam schuldig. Wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, selbst den Gesetzgeber spielen zu wollen.“
In seiner Antrittsrede am 28. September 1951 wies der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff, bereits auf ein Thema hin, das dem Gericht in den folgenden Jahrzehnten immer wieder vorgeworfen wurde. Die Frage, ob die Richterinnen und Richter gelegentlich ihre institutionellen Befugnisse überschreiten und in die Politik eingreifen, wird seit der Gründung des Bundesverfassungsgerichts diskutiert.

