Über uns
Die German Law and Liberty Society ist eine überparteiliche Gruppe von deutschen Juristen und rechtspolitisch Interessierten, die sich für die Förderung von rechtsstaatlichen Prinzipien, Gewaltenteilung und individueller Freiheit einsetzt. Dazu organisiert sie Veranstaltungen und Diskussionen, um den Meinungsaustausch über rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Themen zu fördern.
Im Rahmen der International Law and Liberty Society pflegt die German Law and Liberty Society zu verschiedenen Vereinigungen im Ausland und organisieren gemeinsame Veranstaltungen und Kongresse. Durch die internationalen Verbindungen können wir Einblicke in ausländische Rechtsordnungen und globale rechtliche Entwicklungen bieten. Schauen Sie gerne mal bei einer unserer Veranstaltungen vorbei. Mehr über uns erfahren Sie hier.
Unsere Inspirationen

„Wir Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Knechte des Rechts und dem Gesetze Gehorsam schuldig. Wir dürfen nicht der Versuchung erliegen, selbst den Gesetzgeber spielen zu wollen.“
In seiner Antrittsrede am 28. September 1951 wies der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff, bereits auf ein Thema hin, das dem Gericht in den folgenden Jahrzehnten immer wieder vorgeworfen wurde. Die Frage, ob die Richterinnen und Richter gelegentlich ihre institutionellen Befugnisse überschreiten und in die Politik eingreifen, wird seit der Gründung des Bundesverfassungsgerichts diskutiert.
Die International Law and Liberty Society
Inspiriert von der Federalist Society for Law and Public Policy Studies ist die International Law and Liberty Society (ILLS) ein multinationales Netzwerk unparteiischer Gruppen, bestehend aus Juristen, Jura-Studenten, Professoren im Bereich der Rechtswissenschaften sowie weiteren Interessierten an aktuellen intellektuellen und praktischen Entwicklungen in den Bereichen Recht und Politik. Ziel ist es, das Verständnis gegenwärtiger und zukünftiger Leader für Rechtsstaatlichkeit, Naturrecht, individuelle Freiheit, persönliche Verantwortung, begrenzte Staatsgewalt, Gewaltenteilung, richterliche Zurückhaltung, wirtschaftliche Freiheit, nationale Souveränität, Subsidiarität sowie für fundamentalen Freiheiten – Gewissens- und Religionsfreiheit, Gedanken-, Glaubens-, Meinungs- und Redefreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit – zu fördern und zu vertiefen.