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SUMMARY:Explaining Dobbs: The legacy of Roe v. Wade in the American constitutional debate
DESCRIPTION:Am Mittwoch\, den 15. Februar 2023\, veranstaltete der Law and Liberty Circle Munich eine spannende Diskussion über das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 24. Juni 2022. Die zentrale Frage war\, ob das Gesetz des Bundesstaats Mississippi\, das Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche (mit einigen Ausnahmen) verbietet\, verfassungskonform ist. \nProfessor Randy Barnett von der Georgetown University in den Vereinigten Staaten erläuterte die grundlegenden Überlegungen hinter diesem Urteil. Er erklärte die Kriterien\, die in der Entscheidung Washington v. Glucksberg entwickelt wurden\, und die Frage\, ob der 14. Verfassungszusatz auch Rechte schützt\, die nicht ausdrücklich in der US-Bundesverfassung erwähnt sind (sogenannte unenumerated rights). Dabei ging er auch auf die historische und traditionelle Ableitung solcher Rechte ein und beleuchtete die Grundsatzentscheidung Roe v. Wade von 1973 sowie die Sichtweise der abweichenden Richter\, die das Urteil als „Ausübung roher Macht durch das Gericht“ bezeichneten. \nNach Professor Barnetts Vortrag fand eine offene Debatte statt\, bei der die Teilnehmer die Bedeutung des Urteils für die amerikanische Verfassungsdebatte diskutierten. \n  \nDer Law and Liberty Circle Munich heißt jeden in seinen Veranstaltungen willkommen. Er nimmt aber keine Stellung zu bestimmten rechtlichen oder politischen Fragen; alle Meinungsäußerungen sind die des Referenten. Der Law and Liberty Circle Munich betreibt keine Lobbyarbeit für Gesetzgebung\, nimmt keine politischen Positionen ein und unterstützt auch keine Kandidaten für öffentliche Ämter. \n  \n  \n 
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SUMMARY:Textualismus und Originalismus
DESCRIPTION:Am Mittwoch\, den 18. Januar 2023 lud der Law and Liberty Circle Munich im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Federalist Lectures“ zur Diskussion über die Harmonisierung von textualistischer und originalistischer Rechtsanwendung ein. Prof. Dr. Jan Philipp Schaefer und Samuel Koenes führten die Teilnehmer durch eine detaillierte Erörterung dieser beiden methodischen Ansätze und deren praktische Anwendung. \nTextualismus\, definiert als die ausschließlich wortgetreue Auslegung von Verfassungen und Gesetzen\, und Originalismus\, der entweder einer historisch-teleologischen Auslegung (original intent) oder einer grammatisch-historischen Auslegung (original meaning) folgen kann\, bildeten die Kernthemen des Abends. \nProf. Schaefer und Herr Koenes erläuterten die theoretischen Grundlagen und gingen auf konkrete Beispiele ein\, um die Unterschiede und möglichen Synergien zwischen diesen beiden Ansätzen zu verdeutlichen. Die lebhafte Diskussion und die fundierten Beiträge der Referenten boten den Teilnehmern wertvolle Einblicke in die Feinheiten der juristischen Methodik. \n  \nDer Law and Liberty Circle Munich heißt jeden in seinen Veranstaltungen willkommen. Er nimmt aber keine Stellung zu bestimmten rechtlichen oder politischen Fragen; alle Meinungsäußerungen sind die des Referenten. Der Law and Liberty Circle Munich betreibt keine Lobbyarbeit für Gesetzgebung\, nimmt keine politischen Positionen ein und unterstützt auch keine Kandidaten für öffentliche Ämter. \n 
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SUMMARY:Textualismus in der Praxis
DESCRIPTION:Am Mittwoch\, den 14. Dezember 2022 lud der Law and Liberty Circle Munich im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Federalist Lectures“ zur Diskussion der Frage ein\, ob strenge Textbindung in der Praxis durchzuhalten ist. Prof. Dr. Jan Philipp Schaefer und Samuel Koenes führten die Teilnehmer durch eine erhellende Analyse\, in der sie anhand von Praxisbeispielen die textualistische Auslegung erläuterten und die zentrale Frage des Abends eingehend erörterten. \nNach den einleitenden Worten entwickelten sich lebhafte Diskussionen\, die den Teilnehmern tiefe Einblicke in die Möglichkeiten und Herausforderungen des Textualismus boten. Prof. Schaefer und Herr Koenes beantworteten zahlreiche Fragen und vermittelten praxisnahe Kenntnisse\, die von großem Wert für die juristische Arbeit der Anwesenden waren. \n  \n\n\n\n\n\n\nDer Law and Liberty Circle Munich heißt jeden in seinen Veranstaltungen willkommen. Er nimmt aber keine Stellung zu bestimmten rechtlichen oder politischen Fragen; alle Meinungsäußerungen sind die des Referenten. Der Law and Liberty Circle Munich betreibt keine Lobbyarbeit für Gesetzgebung\, nimmt keine politischen Positionen ein und unterstützt auch keine Kandidaten für öffentliche Ämter. \n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n  \n\n\n  \n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n  \n 
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